Unser Selbstverständnis und unser Aufgabenspektrum lässt sich am besten mit diesen beiden Zitaten verdeutlichen:
„Der Elternbeirat trägt in besonderer Weise zur Verwirklichung der Erziehungs- und Verantwortungsgemeinschaft bei. Er hat die
Aufgabe, die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Er soll den Schulleiter beraten, ihn
unterstützen, Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.“
(Landes-Eltern-Verband)
„Aufgabe des Elternbeirats ist es insbesondere, das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrern zu vertiefen sowie
das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren und zu fördern.“
(Landes-Eltern-Verband)
Eine Auswahl der wichtigsten Aufgaben des Elternbeirats
* Das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrern vertiefen.
* Das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Erziehung und Bildung der Schüler zu wahren und zu pflegen.
* Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten zu beraten.
* Beratende Mitwirkung und Unterbreiten von Vorschlägen bei
grundlegenden organisatorischen Fragen des Unterrichtsbetriebs
der Durchführung von Veranstaltungen
der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und der Verbesserung der äußeren Verhältnisse
der Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit
der Ausstattung der Schülerbibliothek
grundlegenden Fragen der Erziehung in der Schule;
* Mitwirkung bei der Entscheidung über die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen, Lehr- und Studienfahrten.