Vorgehen Krankheitsfall

Vorgehen bei Auftreten von Erkältungs- bzw. Respiratorischen Symptomen

Im Folgenden beziehen wir uns auf die Einteilung der Stufen 1, 2 und 3, welche in der Schmeller-Info Nr. 1 ausführlich erläutert sind.

  • Bei leichten, neu aufgetretenen Symptomen (wie Schnupfen und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde. Betreten Schüler in diesen Fällen die Schule dennoch, werden sie in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.
  • Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in Stufe 1 und 2 erst wieder möglich, sofern die Schüler nach mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. In der Regel ist in Stufe 1 und 2 keine Testung auf Sars-CoV-2 erforderlich. Im Zweifelsfall entscheidet der Hausarzt/Kinderarzt über eine Testung. Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen.
  • Bei Stufe 3 ist ein Zugang zur Schule bzw. eine Wiederzulassung erst nach Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests möglich.
 
Weitere Informationen folgen in Kürze!
 
Zusätzliche Informationen finden Sie unter folgender Seite des Ministeriums:
Rahmenhygieneplan SchmellerInfo Nr. 1
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